
BMW Ratenschutzversicherung.
Im Falle der Fälle abgesichert.
Die Ratenschutzversicherung* ist ein maßgeschneidertes Versicherungsprodukt. Dabei werden Ihre monatlichen Finanzierungsraten bei Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall übernommen. Bei wahlweisem Abschluss der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit übernimmt die Ratenschutzversicherung zudem die Finanzierungsraten bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit.
Leistungen
Bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall übernimmt die Ratenschutzversicherung die Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten ab dem 43. Tag** nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bis zur Genesung, bis zu 35 Monate je Leistungsfall. In der Zielfinanzierung wird die Zielrate nicht übernommen.
Im Todesfall sichert die Ratenschutzversicherung die Summe aller noch fälligen Monatsraten bis zur kompletten Abzahlung des Finanzierungsvertrages ab. In der Zielfinanzierung wird die Zielrate ebenfalls übernommen.
Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit übernimmt die Ratenschutzversicherung, soweit dieser Versicherungsschutz abgeschlossen wurde, die Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten ab dem 43. Tag („Karenzzeit“) bis zur Beendigung der Arbeitslosigkeit, maximal jedoch für 12 Monate je Versicherungsfall und bis zu 36 Monate während der Laufzeit der Finanzierung. In der Zielfinanzierung wird die Zielrate nicht übernommen.
Alternativ besteht Schutz gegen Schwere Krankheiten. Besteht die Schwere Krankheit einen Monat nach Erstdiagnose fort, so übernimmt die Ratenschutzversicherung die Summe der ab diesem Zeitpunkt fälligen Monatsraten aus dem Finanzierungsvertrag. In der Zielfinanzierung wird die Schlussrate nicht übernommen.
Einschränkungen
Zu Beginn des Versicherungsschutzes besteht für alle versicherten Risiken eine Wartezeit von 3 Monaten. Die Wartezeit beginnt mit dem Datum des Versicherungsbeginns, jedoch nicht vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung. Ein Versicherungsfall, der während der Wartezeit eintritt, ist nicht versichert. Für einen unfallbedingten Tod oder eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit besteht jedoch keine Wartezeit.
Vertragsinformationen
* Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Todesfalls ist die Credit Life AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss; Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitslosigkeit mit alternativem Schutz bei Schweren Krankheiten ist die RheinLand Versicherungs AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss.
** Gesetzliche Lohnfortzahlung bis zum 42. Tag.
*** Maximales Alter bei Ende des Finanzierungsvertrags 67 Jahre.